FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu Ihrem J1-Visaprogramm. Weitere detaillierte Informationen finden Sie in unserem J1 Exchange Visitor Handbook.
Muss ich unbedingt eine Sponsororganisation einschalten, um mein J-1 Visum zu bekommen?
Ja. Um beim U.S. Konsulat das J-1 Visum beantragen zu können, benötigen Sie zunächst das DS-2019 Berechtigungszertifikat. Dieses Zertifikat kann nur von einer vom U.S. Department of State autorisierten Sponsororganisation ausgestellt werden. Die German American Chamber of Commerce in New York ist eine solche Sponsororganisation.
Kann mir die GACC New York garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?
Nein, diese Garantie kann Ihnen niemand geben. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat hängt davon ab, ob Sie sowie das von Ihnen gewählte Gastunternehmen die Voraussetzungen für ein J1-Visum erfüllen und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und unsere Aufgabe besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen.
Häufige Gründe warum Ihr Antrag für ein DS-2019 abgelehnt werden kann, sind z.B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potentiellen Gastunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihr Studium, nicht ausreichende finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Deutschland bzw. Ihrem Heimatland.
Bekomme ich einen Teil der Kosten zurückerstattet, wenn mein J1-Visum abgelehnt wird?
Sollte Ihr Visum von der U.S. Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumskosten zurück erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gebühren für das U.S. Konsulat und für die SEVIS Registrierung werden jedoch leider nicht erstattet.
Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren GACC Ansprechpartner.
Wie lange ist das J-1 Visum gültig?
Das J1-Visum gilt für den exakten Zeitraum Ihres Praktikums bzw. Trainee Porgramms. Darüberhinaus dürfen Sie 30 Tage vor Programmbeginn in die USA einreisen und bis zu 30 Tage nach Programmende im Land bleiben. Diese sogenannte Grace Period erscheint nicht auf Ihrem Visum. Während der Grace Period dürfen Sie jedoch keinesfalls Ihr Praktikum bzw. Training fortführen.
Kann man bereits vor dem Start des Praktikums bzw. Trainings in die USA einreisen und wie lange darf man nach Beendigung des J-1 Visumsprogramms noch in den USA bleiben?
Mit einem J-1 Visum dürfen Sie bis zu 30 Tage vor Beginn Ihres Praktikums bzw. Trainee Programms in die USA einreisen.
Was muss ich bei Änderung des Start- oder Enddatums beachten?
Sollten sich die Daten Ihres Programms ändern und von den Informationen Ihrer Bewerbungsunterlagen und denen der Gastfirma (Trainingsplan) abweichen, so kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren GACC Ansprechpartner. Ihre Daten werden dann im SEVIS System aktualisiert, um eine reibungslose Einreise in die USA gewährleisten zu können.
Was ist das J-2 Visum? Können mich meine Kinder bzw. mein Ehepartner für die Dauer meines J-1 Visumsprogramms in die USA begleiten?
Das J-2 Visum ist ein Visum für den Ehepartner oder das Kind eines J-1 Visumsträgers. Der Träger eines J-2 Visums darf sich so lange in den USA aufhalten wie der Träger des J-1 Visums, von dem sein Visum abhängt. Das J-2 Visum erlaubt es auch, sich in den USA um eine Arbeitsgenehmigung zu bewerben, solange das Gehalt, das durch diese Tätigkeit bezogen wird, nicht zum Unterhalt des J-1 Trägers benötigt wird. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren GACC Ansprechpartner.
Kann ich mich ein zweites Mal um ein J1-Visum bewerben?
Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen: Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind.
Falls Sie bei einer neuen Gastfirma oder bei der gleichen Firma ein weiteres Praktikum absolvieren wollen, so muss das neue DS-7002 (Training Plan Ihrer Gastfirma) deutlich beschreiben, dass Sie einer anderen Tätigkeit nachgehen als beim vorherigen Programm. Ein wiederholtes J-1 Visum kann nur gewährt werden, wenn deutlich nachgewiesen wird dass das erneute Praktikum bzw. Training keine Wiederholung der ursprünglichen Tätigkeiten ist.
Was ist das "Two Year Home-Residence Requirement" und wird es auf mich zutreffen, wenn ich mich durch die GACC New York um mein J-1 Visum bewerbe?
Das "Two Year Home-Residence Requirement" verlangt, dass ein J-1 Visumsträger sich nach Ablauf seines J-1 Visums nicht länger in den USA aufhalten und um ein anderes Visum bewerben darf, sondern umgehend in sein Heimatland zurückkehren und sich dort mindestens zwei Jahre aufhalten muss, bevor er sich wieder um ein Visum für die USA bewerben darf. Eine Einreise als Tourist unter dem "Visa Waiver Programm" ist aber möglich.
Das "Two Year Home-Residence Requirement" trifft zu auf:
Teilnehmer an Programmen, die finanzielle Unterstützung vom amerikanischen Staat oder von der Regierung ihres Heimatlandes erhalten.
Teilnehmer, deren während Ihrer Trainingsbeschäftigung erworbene Fähigkeiten von der U.S. Regierung in deren Heimatland als selten erachtet werden (Westeuropäische Staaten sind davon ausgenommen.
Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des jeweiligen U.S. Konsulats, bei dem der Bewerber sein J-1 Visum beantragt. Die GACC hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
Was berechnet das U.S. Konsulat für die Ausstellung des J-1 Visums?
Im Moment berechnet das U.S. Konsulat in Deutschland ca. $160 für die Ausstellung eines J-1 Visums. Für die aktuellsten Informationen zu den Gebühren und zum Antragsprozess besuchen Sie bitte die Homepage des U.S. Konsulats in Deutschland.
Wie läuft die Beantragung des J-1 Visums beim U.S. Konsulat ab?
Jeder J-1 Antragsteller muss einen Interviewtermin beim U.S. Konsulat vereinbaren und zu diesem persönlich erscheinen. Um einen Termin beim U.S. Konsulat in Deutschland (Frankfurt, Berlin oder München) zu vereinbaren, registrieren Sie sich online auf der Homepage der Diplomatischen Vertretungen der USA in Deutschland.
Nähere Informationen zum gesamten Visumsprozess finden Sie auch hier.
Was ist die SEVIS Gebühr und wie kann ich sie begleichen?
SEVIS ist ein Softwaresystem, welches Informationen über alle internationalen Studenten, Praktikanten und Trainees enthält, die in den USA an einem Austauschprogramm teilnehmen. Es dient dazu, die Sicherheit in den USA aufrecht zu erhalten sowie die Ein- und Ausreise in und aus den USA für alle Studenten, Praktikanten und Trainees möglichst unkompliziert handhaben zu können.
Um die SEVIS Gebühr von $220 begleichen zu können, füllen Sie das Formular I-901 auf der Webseite www.fmjfee.com aus. Die Gebühr kann per Kreditkarte bezahlt werden.
Wichtig: Drucken Sie den Beleg über die Begleichung der Gebühr sofort aus. Diesen Zahlungsbeleg müssen Sie beim Interviewtermin beim U.S. Konsulat vorlegen!
Für nähere Informationen sollte die Homepage U.S. Immigration and Customs Enforcement besucht werden.
Muss ich für den Zeitraum meines J-1 Visumsprogramms versichert sein?
Alle J-1 Visumsträger müssen ab dem Tag der Einreise über die gesamte Dauer des Programms plus 30 Tage nach Beendingung des Programms eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Muss die Gastfirma den J-1 Visumträger entlohnen?
Die Gastfirma muss den J-1 Visumträger entlohnen bei Programme, die länger als 3 Monate laufen. Eine Entlohnung von J-1 Visumträgern ist nicht vorgeschrieben für Programme 3 Monate oder kürzer, wird von uns aber stark befürwortet.
Zusätzliche Unterstützung wie bspw. Wohnungs- oder Transportzuschuss oder eine Rückvergütung der vom J-1 Visumträger bezahlten Versicherungsprämie werden ebenfalls befürwortet, müssen von der Gastfirma jedoch nicht geleistet werden.
Was ist das Financial Security Statement?
Um am Visumsprogramm der GACC teilnehmen zu können, muss der J-1 Anragsteller eine finanzielle Unterstützung von mindestens $1,500 pro Monat des Aufenthalts in den USA nachweisen können.
Sofern diese Bedingung nicht durch das Gehalt (welches auf dem Trainingsplan der Gastfirma vermerkt ist) während des Programms erfüllt wird, so muss der Antragssteller das Formular "Finanial Security Statement" ausfüllen lassen. Damit wird eine Bürgschaft der Eltern oder eine Bankbürgschaft für den Programmzeitraum nachgewiesen.
Kann ich in den USA eine andere Arbeitsstelle außerhalb des Praktikums bzw. Trainings annehmen?
Nein. Das J-1 Visum wurde lediglich zur Aufnahme des Praktikums bzw. Trainings ausgestellt. Sollte der J-1 Visumsträger eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, so verstößt er gegen die Visabestimmungen und muss mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.
Wie kann ich eine Social Security Nummer beantragen?
Der J-1 Visumträger sollte mit seinem Reisepass, seinem DS-2019 und seinem "Employer Letter" beim nächstgelegenen Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro finden Sie auf der Homepage Social Security Online. Die Beantragung der kostenlosen Social Security Nummer kann ca. 10 Tage nach Ankunft in den USA und ca. 2-3 Tage nach dem Einsenden der Program Check-In Form erfolgen.
Wenn der J-1 Visumsträger ein unbezahltes Praktikum oder Trainee Programm in den USA absolviert, muss keine Social Security Nummer beantragt werden. Die Benatragung ist in diese Fall optional.
Muss ich mein Einkommen in den USA versteuern?
Ja. J-1 Visumsträger müssen von ihrem Einkommen aus der J-1 Beschäftigung "Federal", "State" und "City Taxes" abgeben, sind aber befreit von der "Social Security Taxation". Diese Steuern werden vom Arbeitgeber vom Gehaltsscheck des J-1 Visumsträgers automatisch einbehalten.
Wie alle U.S. Steuerzahler müssen J-1 Visumsträger bis spätestens 15. April des darauffolgenden Jahres, in welchem sie in den USA Gehalt bezogen und Steuern gezahlt haben, einen Steuerausgleich einreichen. Einen großen Teil der bezahlten Steuern werden Sie voraussichtlich zurückerstattet bekommen.
Am Anfang jeden Jahres erhalten alle Programmteilnehmer der GACC eine Email, die ausführliche Informationen zur Steuererklärung enthält.
Eine Steuererklärung im laufenden Steuerjahr ist nicht möglich. Für nähere Informationen zum Einreichen der Steuererklärung besuchen Sie bitte die Homepage der U.S. Steuerbehörde (IRS).
Nähere Informationen finden Sie hier.
Darf ich außerhalb meines Programms an Kursen oder Seminaren lokaler Bildungseinrichtungen teilnehmen?
Ja, vorausgesetzt die J-1 Beschäftigung wird in Vollzeit fortgesetzt und nicht negativ beeinflusst.
Wie lange darf ein Programm unterbrochen werden?
Ein J-1 Visumsträger kann seine Tätigkeit für zwei Wochen ohne gesonderte Genehmigung unterbrechen. Bei Unterbrechungen länger als zwei Wochen kontaktieren Sie bitte vorab Ihren GACC Ansprechpartner, um eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
Darf ein J-1 Visumsträger sein Programm eher beenden?
Ja, es ist möglich ein J-1 Visumsprogramm eher zu beenden. Allerdings muss die Gastfirma zustimmen und der GACC eine schriftliche Begründung zugeschickt werden.
Auch bei vorzeitiger Beendigung des Programms hat der J-1 Visumsträger Anrecht auf die 30 Tage Grace Period.
Was muss beachtet werden, wenn man die USA verlässt?
Dafür benötigen Sie eine "Travel Validation" auf Ihrem DS-2019 Berechtigungszertifikat. Für Reisen nach Kanada und Mexiko trifft das nicht zu (siehe Rückseite des DS-2019).
Für eine "Travel Validation" schicken Sie uns Ihr DS-2019 Berechtigungszertifikat zusammen mit dem ausgefüllten Travel Validation Letter und einem an Sie addressierten Briefumschlag mit Sendungsverfolgungsnummer per Post zu.
Nach dem Erhalt der "Travel Validation" schicken wir Ihnen Ihr DS-2019 Berechtigungszertifikat, mit der Erlaubnis das Land zu verlassen, wieder zurück. Bitte rechnen Sie für den gesamten Prozess mit ca. 3 Wochen.
Was ist die "Grace Period"?
Die 30 Tage nach Ende Ihres Praktikums bzw. Trainee Programms werden "Grace Period" genannt.
Dieser Zeitraum nach Beendigung des Programms dient der Vorbereitung für die Rückreise ins Heimatland. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des U.S. Department of State.
Da Sie während der Grace Period keinen J-1 Visa Status mehr haben, wird vom U.S. Department of State nicht empfohlen, die USA zu verlassen und wieder einzureisen. Eine erneute Einreise in die USA während Ihrer "Grace Period" könnte dann abgelehnt werden.
Selbstverständlich können Sie während der Grace Period innerhalb der USA verreisen.
Darf ich während meines Programms oder in der Grace Period nach Kuba reisen?
Nein. Während Ihres Programms und in der Grace Period können Sie nicht nach Kuba reisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des U.S. Department of the Treasury Office of Foreign Assets Control.